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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schaltwerk (B2B)

Stand: 29. August 2026
Anbieter: SpreeColor Malereibetrieb GmbH

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

  1. Anbieter der Software „Schaltwerk“ ist die SpreeColor Malereibetrieb GmbH, Rosa-Luxemburg-Damm 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer René Mittag und Marcel Hans John, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter HRB 19644, E-Mail: info@schaltwerk-app.de, Telefon: 03342 4232100 (nachfolgend „Anbieter“).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Bereitstellung der webbasierten Betriebsmanagement-Software „Schaltwerk“ einschließlich der vereinbarten Apps, Funktionen und Supportleistungen als Software-as-a-Service („SaaS“).
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  4. „Kunde“ ist der Vertragspartner des Anbieters. „Nutzer“ sind die vom Kunden zur Nutzung autorisierten natürlichen Personen. „Kundendaten“ sind Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in Schaltwerk eingeben, hochladen, erzeugen oder verarbeiten.
  5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss und 30-tägiger Testzugang

  1. Die Darstellung von Tarifen, Funktionen und Preisen auf der Website ist eine Einladung zur Abgabe einer Anfrage und noch kein bindendes Vertragsangebot.
  2. Ein kostenloser Testvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Testanfrage annimmt und den Testzugang bereitstellt oder die Bereitstellung in Textform bestätigt. Der Anbieter kann eine Testanfrage insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft, missbräuchlichen Mehrfachanmeldungen oder Sicherheitsrisiken ablehnen.
  3. Der Testzugang läuft 30 Kalendertage ab Bereitstellung, ist kostenlos und erfordert keine Zahlungsdaten. Er endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ohne ausdrückliche Buchung entsteht kein kostenpflichtiges Abonnement.
  4. Pro Betrieb ist grundsätzlich ein kostenloser Testzugang vorgesehen. Während des Tests können einzelne Funktionen, Speichermengen oder Supportleistungen in angemessenem Umfang begrenzt sein, wenn die Einschränkungen vor Beginn des Tests transparent mitgeteilt werden.
  5. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Tarifbuchung des Kunden und deren Annahme durch den Anbieter in Textform oder durch Freischaltung des gebuchten Tarifs zustande. Tarif, Nutzerkontingent, Preis, Abrechnungszeitraum und beauftragte Einrichtungsleistungen ergeben sich aus der bei Buchung einbezogenen Preisübersicht, dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer einen browser- beziehungsweise appbasierten Zugang zur vertragsgemäßen Version von Schaltwerk. Eine Überlassung des Quellcodes oder lokale Installation ist nicht geschuldet.
  2. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif und der bei Buchung einbezogenen Leistungsbeschreibung. Dazu können insbesondere Bauvorhaben- und Bauaktenverwaltung, Angebote und Rechnungen, Aufmaß, Projekt- und Einsatzplanung, Zeiterfassung, Mitarbeiterfunktionen, Baustellendokumentation, Kommunikation, Auswertungen, Datenexporte sowie assistierende KI-Funktionen gehören.
  3. Der Anbieter darf die Software technisch weiterentwickeln, Benutzeroberflächen anpassen und Funktionen ersetzen, wenn der vertragsgemäße Gesamtzweck erhalten bleibt, keine wesentliche Kernfunktion ersatzlos entfällt und dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Erforderliche Änderungen aufgrund zwingenden Rechts oder konkreter Sicherheitsrisiken bleiben zulässig.
  4. Einrichtung, Schulung, Katalogaufbau, Datenmigration oder sonstige Projektleistungen sind nur geschuldet, wenn der Kunde sie gesondert beauftragt. Umfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine kostenlose Ersteinschätzung einer Datenmigration ist keine Zusage eines bestimmten Aufwands oder Ergebnisses.
  5. Der Anbieter schuldet keine Rechts-, Steuer-, Vergabe-, VOB- oder Unternehmensberatung. Schaltwerk unterstützt Arbeitsabläufe und Dokumenterstellung; der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche und steuerliche Prüfung seiner Daten, Mengen, Fristen, Kalkulationen, Angebote, Rechnungen, Exporte und Erklärungen verantwortlich.
  6. Mess-, Scan-, Erkennungs- und KI-Ergebnisse sind Bearbeitungsvorschläge. Der Kunde muss sie vor Verwendung auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen. Dies gilt insbesondere für LiDAR- und Planaufmaß, Mengenermittlung, Dokumenterkennung, Angebotsvorschläge, E-Rechnungen und KI-generierte Texte oder Antworten.
  7. Für KI-Funktionen werden nur die vom Nutzer freigegebenen Inhalte an den jeweils ausgewiesenen Dienst übermittelt. Der Anbieter setzt für Kundendaten nur vertraglich gebundene API-Dienste ein, bei denen die Inhalte nicht für allgemeines Modelltraining verwendet werden. Einzelheiten enthält der AVV einschließlich Unterauftragnehmerliste.

4. Nutzungsrechte, Nutzerkonten und zulässige Verwendung

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Schaltwerk im gebuchten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die vereinbarte Zahl an Nutzern freischalten. Nutzerkonten sind personenbezogen; Zugangsdaten und PINs dürfen nicht mit unberechtigten Dritten geteilt werden. Der Kunde verwaltet Rollen und Rechte nach dem Erforderlichkeitsprinzip und entzieht nicht mehr berechtigten Personen unverzüglich den Zugang.
  3. Der Kunde darf Schaltwerk nicht vermieten, als eigenes SaaS-Angebot weiterverkaufen, unbefugt vervielfältigen, Sicherheitsmechanismen umgehen oder die Software zurückentwickeln, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
  4. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, automatisierte Angriffe, unberechtigte Zugriffsversuche sowie eine Nutzung, die Sicherheit oder Verfügbarkeit für andere Kunden gefährdet.
  5. Bei einem konkreten Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht darf der Anbieter den betroffenen Nutzerzugang vorläufig sperren. Er informiert den Kunden unverzüglich, beschränkt die Sperre auf das erforderliche Maß und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist.

5. Kundendaten und Pflichten des Kunden

  1. Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um die vereinbarten Leistungen einschließlich Datensicherung, Support und ausgelöster Exporte zu erbringen.
  2. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung seiner Kundendaten, die Information betroffener Personen, erforderliche Rechtsgrundlagen sowie zulässige Weisungen verantwortlich. Dies gilt auch für Beschäftigtendaten, Fotos, Signaturen und Gesundheitsdaten.
  3. Die Funktion „Krankmeldung“ kann Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO betreffen. Der Kunde muss vor ihrer Nutzung eine tragfähige Rechtsgrundlage und angemessene Zugriffsbeschränkungen sicherstellen. Diagnosen oder medizinische Einzelheiten sollen nur verarbeitet werden, wenn sie für einen rechtmäßigen Zweck erforderlich sind.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass nur erforderliche Daten verarbeitet werden und Nutzer keine im konkreten Nutzungskontext unzulässigen Daten eingeben. Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
  5. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Konten, Fehlfunktionen und Rechteverletzungen und wirkt an einer zumutbaren Aufklärung mit.

6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter Kundendaten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, gilt der gesonderte Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO („AVV“). Der AVV wird elektronisch abgeschlossen und ist Bestandteil des SaaS-Vertrags.
  2. Der Kunde ist im Regelfall Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Eine abweichende Rollenverteilung richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung.
  3. Soweit der Anbieter Daten für eigene Zwecke verarbeitet, etwa Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- oder Missbrauchsdaten, handelt er in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit und informiert hierüber nach den gesetzlichen Vorgaben.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Der Anbieter stellt Schaltwerk am Übergabepunkt seines Rechenzentrums bereit. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Nutzung ist technisch nicht geschuldet. Gesetzliche Mängelrechte und ausdrücklich vereinbarte Service Levels bleiben unberührt.
  2. Geplante Wartungen werden soweit möglich außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und bei erheblichen Auswirkungen mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Sicherheitskritische Sofortmaßnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
  3. Nicht vom Anbieter zu vertreten sind insbesondere Störungen im öffentlichen Internet, in Netzen oder Geräten des Kunden, durch höhere Gewalt oder durch Dienste Dritter außerhalb seines Einflussbereichs. Der Anbieter bleibt verpflichtet, von ihm beherrschbare Störungen angemessen zu bearbeiten und Unterauftragnehmer zu steuern.
  4. Support wird per E-Mail an info@schaltwerk-app.de angeboten. Weitere Supportkanäle, Erreichbarkeiten und verbindliche Reaktionszeiten richten sich nach Tarif, Angebot oder einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung.
  5. Eine konkrete prozentuale Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie im Tarif, Angebot oder einer Service-Level-Anlage ausdrücklich zugesagt wird.

8. Vergütung und Abrechnung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif und dem bei Vertragsschluss angezeigten oder vereinbarten Preis. Alle B2B-Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Der Grundpreis gilt pro Betrieb und umfasst das tariflich ausgewiesene Nutzerkontingent. Zusätzliche Nutzer werden nach dem bei Buchung ausgewiesenen Preis berechnet. Eine Reduzierung zusätzlicher Nutzer wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
  3. Einrichtungs-, Schulungs-, Katalog- und Migrationsleistungen werden nur bei gesonderter Beauftragung einmalig oder nach ausgewiesenem Zeitaufwand berechnet.
  4. Laufende Entgelte werden für den jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug per Überweisung fällig.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist darf der Anbieter den Zugang verhältnismäßig sperren, wenn er die Sperre zuvor in Textform angekündigt hat. Ein zumutbarer Datenexport darf nicht missbräuchlich verhindert werden.
  6. Preisänderungen für einen laufenden Vertrag werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Stimmt der Kunde einem Änderungsangebot nicht zu, gelten die bisherigen Konditionen bis zu einer ordentlichen Beendigung fort. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

9. Mängel und Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass Schaltwerk während der Vertragsdauer im Wesentlichen dem vereinbarten Funktionsumfang entspricht. Unerhebliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen, begründen keinen Mangel.
  2. Der Kunde meldet Mängel nachvollziehbar und unterstützt die Fehleranalyse in zumutbarem Umfang, insbesondere durch Beschreibung der Arbeitsschritte, betroffene Nutzerrolle, Zeitpunkt und – soweit datenschutzkonform – aussagekräftige Beispiele.
  3. Der Anbieter beseitigt reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Frist. Als Abhilfe können Fehlerkorrektur, Update, Konfigurationsänderung oder eine gleichwertige zumutbare Umgehungslösung dienen. Gesetzliche Rechte auf Minderung oder außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.
  4. Kein Mangel liegt vor, soweit die Störung auf nicht unterstützten Geräten oder Browsern, Veränderungen durch den Kunden, vertragswidrige Nutzung oder eine Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters zurückgeht.
  5. Angaben zu Funktionen, Sicherheit, Verfügbarkeit oder Ergebnissen sind nur Beschaffenheitsgarantien, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.

10. Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Die Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  5. Zwingende Ansprüche nach Art. 82 DSGVO und sonstigem zwingenden Datenschutzrecht werden nicht eingeschränkt.
  6. Der Kunde soll die angebotenen Exportmöglichkeiten in einem seinem Schutzbedarf angemessenen Rhythmus nutzen. Dies entbindet den Anbieter nicht von vereinbarten Datensicherungs- und Wiederherstellungspflichten.

11. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
  2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
  3. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Die offenlegende Partei informiert die andere vorab, soweit dies rechtlich erlaubt und praktisch möglich ist.
  4. Datenschutzrechtliche Vertraulichkeits- und Sicherheitspflichten bleiben unberührt.

12. Laufzeit und Kündigung

  1. Der kostenlose Testzugang endet nach Ziffer 2 automatisch.
  2. Der kostenpflichtige SaaS-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit in monatlichen Abrechnungszeiträumen. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit der Freischaltung des kostenpflichtigen Tarifs; jeder folgende Zeitraum beginnt am entsprechenden Kalendertag des Folgemonats. Fehlt dieser Kalendertag, beginnt der nächste Zeitraum am letzten Kalendertag des Monats.
  3. Der Kunde kann jederzeit in Textform mit Wirkung zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen. Es gibt keine darüber hinausgehende Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist.
  4. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines monatlichen Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.
  5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit dies gesetzlich nicht entbehrlich oder wegen eines akuten Sicherheitsrisikos unzumutbar ist.
  6. Kündigungen können mindestens per E-Mail an die im Impressum beziehungsweise im Kundenkonto angegebene Kontaktadresse erklärt werden. Der Anbieter bestätigt den Zugang in Textform.

13. Datenexport und Vertragsende

  1. Der Kunde kann seine Kundendaten während der Vertragsdauer über die bereitgestellten Exportfunktionen abrufen.
  2. Nach Vertragsende erhält der Kunde 30 Tage Gelegenheit, die angebotenen Exporte abzurufen. Danach löscht oder anonymisiert der Anbieter die Produktivdaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder dokumentierte Weisung zur Rückgabe entgegensteht.
  3. Sicherungskopien werden im regulären Rotationsverfahren spätestens weitere 30 Tage nach Löschung der Produktivdaten überschrieben oder gelöscht. Bis dahin werden sie gesperrt und nur zur Wiederherstellung bei einem Sicherheits- oder Systemvorfall verwendet.
  4. Gesetzlich aufzubewahrende eigene Vertrags- und Abrechnungsunterlagen des Anbieters bleiben unberührt; sie werden für andere Zwecke gesperrt.
  5. Besondere Unterstützungsleistungen für Migration oder individuelle Exportaufbereitung können nach vorheriger Beauftragung vergütungspflichtig sein.

14. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, soweit diese durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und trotz zumutbarer Maßnahmen nicht abwendbares Ereignis verursacht wird. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und mindert die Auswirkungen soweit möglich. Zahlungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

15. Änderungen dieser AGB

  1. Änderungen dieser AGB werden für bestehende Verträge grundsätzlich nur durch ausdrückliche Zustimmung beider Parteien wirksam. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
  2. Der Anbieter darf Regelungen ohne Zustimmung nur anpassen, soweit dies zur Umsetzung einer zwingenden Gesetzesänderung oder unmittelbar verbindlichen behördlichen oder gerichtlichen Vorgabe erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Er informiert den Kunden rechtzeitig in Textform und erläutert Anlass und Wirkung.
  3. Wesentliche Änderungen von Leistung, Preis, Haftung, Laufzeit, Kündigung, Datenschutz oder Gerichtsstand bedürfen stets einer ausdrücklichen Vereinbarung oder einer ordentlichen Beendigung und Neubuchung.

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt. Individuelle mündliche Abreden bleiben im Rahmen von § 305b BGB vorrangig.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
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